Hätten Sie es gewusst?
dass Sie am Taxistand grundsätzlich freie Fahrzeugwahl haben?
dass der Taxifahrer verpflichtet ist, den kürzesten Weg zu fahren, wenn Sie keinen anderen Wunsch äussern.
dass in einem sichtbar als Nichtraucher gekennzeichneten Taxi absolutes Rauchverbot für Fahrgast und Fahrer gilt?
dass Taxifahrer innerhalb des Stadtgebietes grundsätzlich Beförderungspflicht haben?
dass der Fahrgast die gesetzliche Pflicht hat, sein Wechselgeld sofort zu überprüfen?
dass auf einer Quittung die Ordnungsnummer des Taxis eingedruckt oder eingestanzt sein muss?
dass wir mit unseren Kombis viel Gepäck zum kleinen Preis transportieren?
dass in jedem Taxi eine Alarmanlage gesetzlich vorgeschrieben ist? dass ein blinkendes Dachzeichen auf eine Notsituation (z.B. Überfall) im Taxi hinweist?
dass Taxifahrer sich einer regelmäßigen Gesundheitsprüfung unterziehen und ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen müssen?
dass das Taxi sich jährlich einer Hauptuntersuchung (TÜV) unterziehen muss?
dass der Fahrpreisanzeiger (Taxameter) jährlich geeicht wird?
dass bei neuen Fahrzeugen der Fahrpreis im Innenspiegel angezeigt werden kann.