Wir führen Krankenfahrten
(sitzend) aus und rechnen für Sie bei Ihrer Krankenkasse ab. Die Rechnungsabteilung von "Fledermaus" Taxi Offenbach hilft Ihnen gerne bei den Formalitäten, Info Telefon: 069-83834336
Die nachfolgenden Regelungen sind zu
beachten, wenn Sie bei uns auf Rechnung fahren möchten.
Grundsätzliches
- Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer
Krankenkasse genehmigt werden
- Eine Kopie der Genehmigung bitte dem
Fahrer aushändigen
- Eine ärztliche Verordnung
(Krankentransportschein) ist erforderlich
Gesetzlicher
Eigenanteil
- 10% des Fahrpreises
- Mindestens 5,00 €
- Höchstens 10,00 € pro Fahrt
sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen
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Fahrten zu ambulanten
Behandlungen
- Nur für Inhaber eines
Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
- Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
- In Sonderfällen auch Personen ohne diesen
amtlichen Nachweis
- Genehmigung der Krankenkasse und
Krankentransportschein erforderlich
- Zuzahlung des Eigenanteils
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse
erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom Eigenanteil
Ambulante Operationen
- Keine Genehmigung der Krankenkasse
erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils ( 10% des Fahrpreises, aber mindestens 5.- Euro und
höchsten 10.- Euro)
Ausnahme: grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse
Dialysepatienten
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines
Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Strahlen-/Chemotherapie
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse
erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des
Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder grundsätzliche Befreiung vom
Eigenanteil
Fahrten zu stationären
Behandlungen
(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr
als einem Tag)
- Keine Genehmigung der Krankenkasse
erforderlich
- Der Krankentransportschein genügt
- Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro
Fahrt
Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha.
Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig
Kostenträger: Unfallkasse,
Berufsgenossenschaften
Ärztliche Verordnung erforderlich.
Es ist kein Eigenteil zu zahlen